Rechtsprechung
   VGH Bayern, 03.08.2004 - 8 BV 03.275   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,20507
VGH Bayern, 03.08.2004 - 8 BV 03.275 (https://dejure.org/2004,20507)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.08.2004 - 8 BV 03.275 (https://dejure.org/2004,20507)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. August 2004 - 8 BV 03.275 (https://dejure.org/2004,20507)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,20507) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhaltungslast der Gemeinden für Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen ; Unechte Rückwirkung bei Streichung einer gesetzlichen Übergangsregelung; Grundrechtsfähigkeit von juristischen Personen des Privatrechts bei Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben der Daseinsvorsorge; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.2015 - 1 S 1949/13

    Bürgerbegehren gegen das Projekt Stuttgart 21

    91 aa) Ungeachtet der im Zuge der Bahnstrukturreform 1993 erfolgten Privatisierung der Bahn durch Art. 87 e Abs. 3 GG nehmen die DB Netz AG und die übrigen Tochterunternehmen der DB AG beim Bau von Eisenbahninfrastruktur aufgrund der fortbestehenden Gemeinwohlverpflichtung Aufgaben der öffentlichen Verwaltung des Bundes wahr mit der Folge, dass Maßstab für die Zulässigkeit einer Mitfinanzierung durch ein Land oder eine Gemeinde Art. 104 a Abs. 1 GG ist (so im Ergebnis auch BayVGH, Urt. v. 03.08.2004 - 8 BV 03.275 - ; Meyer, DVBl 2011, 449 ; Dolde/Porsch, NVwZ 2011, 833 ; Ruge, in: Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Henneke, GG, 13. Aufl., § 87 e Rn. 13).
  • VG Cottbus, 17.03.2016 - 6 K 554/14

    Heranziehung zu einem Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Der hier vertretenen Auffassung entspricht auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 4. Mai 2006 - 9 C 3/05 -, juris entgegen Vorinstanz Bayerischer VGH, Urteil vom 3. August 2004 - 8 BV 03.275 -, juris Rz. 23 bis 26), wonach das Rückwirkungsverbot als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG) eine hiergegen verstoßende Vorschrift aus objektivrechtlichen Gründen auch dann verfassungswidrig macht, wenn der Normadressat keine Grundrechtsfähigkeit besitzt.
  • VG Köln, 14.11.2007 - 18 K 1572/07

    Entscheidungskompetenzen in netzzugangsrelevanten Fragen in

    Dabei kann unentschieden bleiben, ob die Klägerin angesichts der Tatsache, dass sie noch vollständig in öffentlichem Eigentum steht, nur eingeschränkt grundrechtsfähig ist vgl. Bay VGH, Urteil vom 3.8.2004, - 8 Bv 03.275 - m. w. N., und ob sich eine uneingeschränkte Grundrechtsfähigkeit aus Art. 87e Abs. 3 GG ergeben könnte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht